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Grundlagen des Arbeitsverhältnisses

Arbeitsvertrag

Einigen sich die Universität und die Bewerberin/der Bewerber im Zuge der Berufungsverhandlung, so wird ein Arbeitsvertrag abgeschlossen. Die diesbezüglich maßgebenden Bestimmungen sind im Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer/innen der Universitäten geregelt. Der Arbeitsvertrag umfasst alle wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsverhältnisses.

Kollektivvertrag

Auf die Arbeitsverhältnisse von gem § 98 und § 99 UG berufenen UniversitätsprofessorInnen finden die Bestimmungen des Universitäten-KV Anwendung: http://www.uniko.ac.at/dachverband/

Kontakt

Mag.phil.

Jennifer Gschiel

Personalmanagement
Telefon:+43 316 380 - 2154

Marlies Lugger

Personalmanagement
Telefon:+43 316 380 - 2151

Claudia Posch

Personalmanagement
Telefon:+43 316 380 - 1755

MA.

Andrea Urbicher

Personalmanagement
Telefon:+43 316 380 - 1850

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