Grundlagen des Arbeitsverhältnisses
Arbeitsvertrag
Einigen sich die Universität und die Bewerberin/der Bewerber im Zuge der Berufungsverhandlung, so wird ein Arbeitsvertrag abgeschlossen. Die diesbezüglich maßgebenden Bestimmungen sind im Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer/innen der Universitäten geregelt. Der Arbeitsvertrag umfasst alle wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsverhältnisses.
Kollektivvertrag
Auf die Arbeitsverhältnisse von gem § 98 und § 99 UG berufenen UniversitätsprofessorInnen finden die Bestimmungen des Universitäten-KV Anwendung: http://www.uniko.ac.at/dachverband/