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Berufungskommission

Aufgaben und Zusammensetzung

Die Aufgaben der Berufungskommission sind in § 98 UG geregelt und werden im Satzungsteil Berufungsrichtlinien näher ausgeführt. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um die Erstellung eines Vorschlages für Ausschreibungstext und Anforderungsprofil, eine erste Sichtung der Bewerbungsunterlagen, die Erstellung einer Liste der geeigneten Kandidat/innen, die zu Berufungsvorträgen eingeladen werden sollen sowie letztlich um die Erstellung eines Besetzungsvorschlages für den/die Rektor/in.

Der vom Senat eingesetzten Berufungskommission haben mindestens zwei facheinschlägig qualifizierte, auswertige Mitglieder anzugehören. Die übrigen Mitglieder der Berufungskommission sollen Angehörige der Universität aus dem Fachbereich und dem fachlich nahe stehenden Bereich sein.

Die Berufungskommission setzt sich aus zehn Mitgliedern, die im Verhältnis 6 Universitätsprofessor/innen: 2 Vertreter/innen aus dem Mittelbau: 2 Studierende stehen, zusammen.

Ausschreibungstext und Anforderungsprofil

Die Berufungskommission erstellt - in Abstimmung mit dem/der Leiter/in der zuständigen Organisationseinheit – einen Vorschlag zu Anforderungsprofil und Ausschreibungstext. Die Festlegung von Anforderungsprofil und Ausschreibungstext erfolgt jeweils durch das Rektorat.

Das Anforderungsprofil dient dazu, die mit der zu besetzenden Stelle verbundenen Aufgaben sowie die Einbettung der Stelle in die Organisation der Karl-Franzens-Universität Graz so ausführlich zu beschreiben, damit die Gutachter/innen in die Lage versetzt werden, die Eignung der Bewerber/innen für die ausgeschriebene Stelle zu beurteilen.

Der Ausschreibungstext hat jedenfalls sämtliche Aufnahmeerfordernisse und ein möglichst genaues Anforderungsprofil zu beinhalten. Die Bewerbungsfrist hat mindestens drei Wochen zu betragen. Die Ausschreibung ist jedenfalls im Mitteilungsblatt der Karl-Franzens-Universität Graz zu veröffentlichen. Zusätzlich ist die Ausschreibung in in- und ausländischen Medien zu veröffentlichen.

Gutachter/innen

Die Vertreter/innen der Universitätsprofessor/innen im Senat haben aufgrund der erstatteten Vorschläge der Universitätsprofessor/innen des Fachbereichs mindestens zwei Gutachter/innen, davon mindestens eine/einen externe/externen, zu bestellen. Der/Die Rektor/in hat das Recht, eine weitere/n Gutachter/in zu bestellen.

Der/Die Vorsitzende des Senats ersucht sodann die Gutachter/innen um die Erstellung der Gutachten über die Eignung der Bewerber/innen für die ausgeschriebene Stelle. Die Gutachten sollen innerhalb einer festzusetzenden Frist, längstens aber innerhalb von drei Monaten ab Zusage erstellt werden.

Kontakt

BA.

Caroline Thiesz

Büro des Senats

Büro des Senats

Telefon:+43 316 380 - 1031

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